Angesichts der zunehmenden Internationalisierung privater und wirtschaftlicher Aktivitäten beraten wir in allen grenzüberschreitenden Fragestellungen, sowohl „In-Out“, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Ausland in das Inland, als auch „Out-Down“, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Inland in das Ausland. Unsere Beratung berücksichtigt dabei sowohl das nationale Steuerrecht im jeweiligen Ausland sowie das Zusammenspiel Länder übergreifender Entlastungsmaßnahmen. Dabei können wir bei Bedarf auf ein Netzwerk erfahrener Korrespondenzanwälte und –steuerberater zurückgreifen.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind insbesondere Beratungen in Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen, Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung, Wegzug in das Ausland und Zuzug aus dem Ausland, Betriebsstättenbesteuerung und Rechtsformwahl.